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Grundpflege und Hauswirtschaft(Pflegeversicherung) in Teltow und Umkreis

Weil es im eigenen Zuhause einfach schöner ist und sich Patienten im gewohnten Umfeld deutlich wohler fühlen, ist unser ambulanter Pflegedienst täglich für Sie im Raum Teltow, Berlin-Lichterfelde und Berlin-Zehlendorf unterwegs. Wir möchten Sie mit Leistungen der ambulanten Pflege unterstützen und pflegende Angehörige im Alltag entlasten.

Zu unseren Pflegeleistungen zählt neben der Behandlungspflege auch die Grundpflege. Wir unterstützen Sie, in welchem pflegerischen Bereich auch immer Sie kompetente Hilfe benötigen. Die Qualität unserer Pflege ist dabei für uns oberstes Gebot.

Die Grundpflege nach SGB XI und SGB XII

Unter dem Begriff Grundpflege nach SGB XI und SGB XII sind alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zu verstehen, die nachstehend aufgelistet sind:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
  • Ernährung (Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen / Transfer, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)

Im Rahmen der Grundpflege führt unser ambulanter Pflegedienst bei Bedarf eine Vielzahl unterschiedlicher Prophylaxen (Vorbeugemaßnahmen wie zum Beispiel Dekubitus-, Kontraktur- oder Pneumonie-Prophylaxen) durch. Dies spiegelt unser Verständnis von Gesundheitspflege wider, die immer auch den Aspekt der Gesunderhaltung einschließt. Die Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege mit bestmöglicher Lebensqualität steht dabei im Vordergrund.

Die Ersatzpflege gemäß § 39 SGB XI

Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.

Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach Stunden oder Leistungskomplexen.

Für die Bewilligung von Ersatzpflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.

Jetzt unverbindlich zur ambulanten Pflege beraten lassen
Ihr Interesse ist geweckt? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Beratung. Das Team der ConVIDA V&P Ambulanter Pflegedienst GmbH besucht Sie gerne vor Ort in Teltow und Umgebung! Wir freuen uns darauf, Ihnen unsere Leistungen näher vorzustellen.

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